Änderung der Heilmittelrichtlinien vom 08.06.2004
Informationen zur Verordnung von Ergotherapie
Nach dem Richtlinientext in Neufassung, zum 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
Zu den Maßnahmen der Ergotherapie gehören folgende verordungsfähige
Heilmittel: (Für weiterführende Information klicken Sie bitte auf die jeweilige Behandlungsmethode.)
- Sensomotorisch - perzeptive Behandlung
- Motorisch funktionelle Behandlung
- psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
(Wiedergabe des Originaltextes der "Heilmittel-Richtlinien" in Neufassung,nach
§ 92 SGB V gültig seit 1.07.2004)
Eine sensomotorisch/ perzeptive Bahandlung dient der gezielten Therapie
krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen mit
den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen
zum / zur:
- Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Koordination, Umsetzung und Integration von Sinneswahrnehmungen
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Hemmung und Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster und Bahnung normaler Bewegungen
- Stabilisierung sensomotorischer und perzeptiver Funktionen mit Verbesserung der Gleichgewichtsfunktion
- Kompensation eingeschränkter praktischer Möglichkeiten durch Verbesserung der kognitiven Funktionen, Erlernen von Ersatzfunktionen
- Entwicklung und Verbesserung im situationsgerechten Verhalten und der zwischenmenschlichen Beziehung
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung der Mund- und Essmotorik
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
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(Wiedergabe des Originaltextes der "Heilmittel-Richtlinien" in Neufassung,nach
§ 92 SGB V gültig seit 1.07.2004)
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie
krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktion mit und ohne Beteiligung
des peripheren Nervensystem und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen.
Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum / zur:
- Abbau pathologischer Haltungs- und Bewegungsmuster
- Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen
- Entwicklung oder Verbesserung der Grob-und Feinmotorik
- Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer
- Verbesserung von Gelenkfunktionen, einschließlich Gelenkschutz
- Vermeidung der Entstehung von Kontrakturen
- Narbenabhärtung
- Desensibilisierung bzw. Sensibilisierung einzelner Sinnesfunktionen
- Schmerzlinderung
- Erlernen von Ersatzfunktionen
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen
Die Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
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(Wiedergabe des Originaltextes der "Heilmittel-Richtlinien" in Neufassung,nach
§ 92 SGB V gültig seit 1.07.2004)
Eine psychisch- funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie
krankheitbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen
und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere
Maßnahmen zum / zur:
- Verbesserung und Stabilisierung der psychischen Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität und Selbständigkeit in der Tagesstrukturierung
- Verbesserung der Realitätsbezogenheit, der Selbst- und Fremdwahrnehmung Verbesserung der psychischen Stabilisierung und des Selbstvertrauens
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung und der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens, auch der sozioemotionalen Kompetenz und Interaktionsfähigkeit
- Verbesserung eingeschränkter körperlicher Funktionen wie Grob- und Feinmotorik, Koordination und Körperwahrnehmung
- Verbesserung der Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
- Verbesserung der kognitiven Funktionen
Die psychisch- funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
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(Wiedergabe des Originaltextes der "Heilmittel-Richtlinien" in Neufassung,nach
§ 92 SGB V gültig seit 1.07.2004)
Ein Hirnleistungstraining /eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient
der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen
Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden
Fähigkeitsstörungen. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum / zur:
- Verbesserung und Erhalt kognitiver Funktionen wie Konzentration, Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Orientierung, Gedächtnis sowie Handlungsplanung und Problemlösung
- Erlangen der Grundarbeitsfähigkeiten
- Verbesserung der eigenständigen Lebensführung, auch unter Einbeziehung technischer Hilfen.
Die neuropsychologisch orientierte Behandlung wird ausschließlich als Einzeltherapie verordnet.
Das Hirnleistungstraining kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
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