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Wie muss ich mir die ergotherapeutische Behandlung vorstellen?
Der behandelnde Hausarzt oder auch Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt
oder Neurologe, Psychologe ..verordnet Ergotherapie, wenn eine entsprechende
Indikation im Sinne einer klaren Diagnose wie Schlaganfall oder cerebraler
Hirnschädigung besteht. In der Pädiatrie können Kinder
auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine Entwicklungsverzögerung
oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherpeutische Praxis
überwiesen werden.
Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchung
des Patienten beginnt die Behandlung. Dabei wenden wir spezielle Funktions- und
Entwicklungstests an. Es wird darüber gesprochen, welchen Status der Patient
bezüglich seiner Selbständigkeit hat und welchen Anforderungen er in
seinem Alltag gegenübersteht. Dazu gehört die familiäre, häusliche,
berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation.
Die Untersuchungen ergeben einen Befund, nach dem vom behandelnden Therapeuten
ein für den Patienten spezieller Behandlungsplan ausgearbeitet wird.
Natürlich werden mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen (Eltern,
Bezugspersonen der Kinder, Pflegende ) die Therapieziele und Vorgehensweise der
Behandlung besprochen.
Für den Erfolg der Therapie kann es nützlich sein, wenn die therapeutische
Arbeit - das Einverständnis des Patienten vorausgesetzt- mit seinen anderen
Bezugspersonen wie ErzieherInnen, LehrerInnen, Frühförderung, Pflegedienste
oder Kollegen der angrenzenden Berufe wie behandelnden Krankengymnasten,
Sprachtherapeuten, Psychologen usw. abgestimmt wird.
Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan
und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der
veränderten Situation angepasst werden.
Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele
erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat,
manchmal auch ohne alle früheren Fertigkeiten wieder erlangt zu haben.
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